
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Allgemeine Fragen zu Rezeptleistungen:
Wie erreiche ich das Reha-Zentrum Meuser?
Sie erreichen uns jederzeit per E-Mail (info@reha-limburg.de). Alternativ können Sie uns telefonisch während unserer Öffnungszeiten (Tel.: 06431 21893-0) erreichen. Außerhalb unserer Öffnungszeiten können Sie eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen.
Was sind Heilmittel?
Heilmittel sind medizinische Leistungen, die von Ärzten verordnet werden, um Krankheiten zu behandeln, Beschwerden zu lindern oder Funktionen des Körpers wiederherzustellen, zu verbessern oder zu erhalten. Sie werden von speziell ausgebildeten Therapeutinnen und Therapeuten durchgeführt (z. B. Physio- oder Ergotherapeuten/innen.
Gibt es einen Unterschied zwischen Heilmittelverordnung und Rezept?
Der Begriff „Rezept“ ist der Überbegriff. Somit ist eine Heilmittelverordnung ein Rezept, nicht aber zwangsläufig umgekehrt. Im Sprachgebrauch werden beide Begriffe häufig synonym verwendet.
Benötige ich ein Rezept für eine Behandlung?
Ja. Für physiotherapeutische, ergotherapeutische oder andere Heilmittelbehandlungen benötigen Sie eine gültige Heilmittelverordnung / Rezept Ihres Arztes. Für den ersten Termin reicht auch ein Bild o.ä. von Ihrem Rezept, auf dem die Diagnose ersichtlich ist. Sie können uns Ihr Rezept vorab per E-Mail zusenden.
Welche Ärzte dürfen Heilmittel verordnen?
Heilmittel können unter anderem von Hausärzten, Orthopäden, Neurologen, Chirurgen, Unfallchirurgen, Internisten sowie weiteren Fachärzten entsprechend ihres Fachgebietes verordnet werden.
Wie lange ist mein Rezept für Physiotherapie oder Ergotherapie gültig?
Kassenrezept KG, Ergotherapie: Ab Ausstelldatum erster Termin innerhalb von 28 Tagen. Zwischen den Terminen dürfen 14 Tage liegen. Ab dem ersten Termin ist das Rezept 12 Wochen gültig.
Kassenrezept Blanko Verordnung: Ab dem Ausstelldatum muss der erste Termin innerhalb von 28 Tagen stattfinden. Keine Fristen zwischen den Terminen. Ab dem Ausstelldatum sind Blanko Verordnungen 16 Wochen gültig.
Wie lange ist mein Rezept für Physiotherapie oder Ergotherapie nach einem Arbeitsunfall (BG-Fall) gültig?
Ab dem Ausstelldatum bzw. Physiotherapiebeginn (sofern einer eingetragen ist) erster Termin innerhalb von 14 Tagen. Zwischen den Terminen dürfen 14 Tage liegen. Ab dem Ausstelldatum bzw. Physiotherapie sind BG-Verordnungen vier Wochen gültig.
Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?
- Ihre Heilmittelverordnung
- Ihre Gesundheitskarte (wenn erforderlich)
- Vorhandene Befunde oder Arztberichte
- Ein großes Handtuch
- Bequeme Kleidung
Muss ich eine Zuzahlung leisten?
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren müssen in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung leisten, sofern keine Befreiung vorliegt. Wir benötigen die Zuzahlungsbefreiungen immer vor dem ersten Termin.
Privatversicherte erhalten eine Rechnung entsprechend der vereinbarten Vergütung.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Termine können telefonisch, persönlich an unserer Rezeption oder per E-Mail vereinbart werden.
Kann ich meinen Termin verschieben?
Ja. Bitte informieren Sie uns möglichst frühzeitig, damit wir den Termin anderweitig vergeben können.
Bis wann kann ich einen Termin absagen?
Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden vorher ab. So können wir den Termin einem anderen Patienten anbieten.
Wie kann ich meine Termine in der Physiotherapie oder Ergotherapie fristgerecht am Wochenende absagen?
Absagen sind auch am Wochenende möglich. Das funktioniert über unseren Anrufbeantworter unter Tel. 06431/21893-0.
Was passiert, wenn ich einen Termin nicht rechtzeitig absage?
Nicht oder zu spät abgesagte Termine können gemäß § 615 BGB privat in Rechnung gestellt werden, da die Behandlungszeit ausschließlich für Sie reserviert wurde und kurzfristig häufig nicht neu vergeben werden kann.
Warum muss ich eine Ausfallgebühr bezahlen, wenn der Ausfall nicht meine Schuld ist? (Krankheit, Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel, Stau etc.)
Wir vereinbaren mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine. Diese Vereinbarung begründet beiderseitige vertragliche Pflichten. Zwischen Ihnen als Patient und uns als Reha-Zentrum kommt somit automatisch ein Behandlungsvertrag zustande für welchen die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) greifen. Dies bedeutet, dass wir Ihnen auch im Falle der Nichtwahrnehmung des vereinbarten Behandlungstermins das Honorar für die nicht rechtzeitig abgesagten Behandlungstermine in Rechnung stellen.
Was passiert, wenn ich krank bin?
Bitte informieren Sie uns möglichst frühzeitig. In vielen Fällen finden wir gemeinsam eine passende Lösung für die weiteren Termine.
Ist mein Termin verloren, wenn ich ihn verpasse oder zu spät kommen?
Nein, wir haben immer den Therapieauftrag laut Rezept. Die verpassten Termine können immer innerhalb der Gültigkeitsfrist nachgeholt werden.
Kann ich einen Wunschtherapeuten wählen?
Wir versuchen, Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Dies ist jedoch abhängig von der jeweiligen Verfügbarkeit.
Was passiert, wenn mein Rezept abgelaufen oder fehlerhaft ist?
Bei der Annahme Ihres Rezeptes überprüfen wir dies auf Korrektheit. Dies ist unbedingt erforderlich, da wir sonst das Rezept nicht abrechnen können. Sollte das Rezept abgelaufen oder fehlerhaft sein, informieren wir Sie darüber und Ihr Arzt muss ggf. das Rezept korrigieren.
Fragen zur ambulanten Rehabilitation:
Was ist eine ambulante Rehabilitation?
Die ambulante Rehabilitation ist eine ganztägige, wohnortnahe medizinische Rehabilitationsmaßnahme. Sie kombiniert verschiedene therapeutische Leistungen unter einem Dach und ermöglicht Ihnen, abends in Ihr gewohntes häusliches Umfeld zurückzukehren.
Was unterscheidet eine ambulante Rehabilitation von einer Physiotherapie?
Bei einer physiotherapeutischen Behandlung erhalten Sie meist eine einzelne Therapieeinheit von etwa 15–30 Minuten.
Eine ambulante Rehabilitation ist deutlich umfangreicher und umfasst mehrere Stunden täglich. Sie beinhaltet unter anderem:
- Ärztliche Betreuung
- Physiotherapie
- Medizinische Trainingstherapie
- Ergotherapie (je nach Indikation)
- Physikalische Therapie
- Sport- und Bewegungstherapie
- Patientenschulungen
- Sozialberatung
- Ernährungsberatung (je nach Bedarf)
- Psychologische Unterstützung (je nach Indikation)
Alle Berufsgruppen arbeiten gemeinsam nach einem individuellen Therapieplan.
Wer kann eine ambulante Rehabilitation verordnen?
Je nach Krankheitsbild können Hausärzte, Fachärzte oder Krankenhausärzte eine Rehabilitation empfehlen. Der eigentliche Antrag wird anschließend gemeinsam mit dem zuständigen Kostenträger gestellt.
Wer entscheidet über die Genehmigung?
Die Genehmigung erfolgt durch den jeweiligen Kostenträger, beispielsweise:
- Deutsche Rentenversicherung
- Gesetzliche Krankenkasse
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Weitere zuständige Kostenträger
Wer bezahlt die ambulante Rehabilitation?
Die Kosten übernimmt in der Regel der zuständige Kostenträger nach vorheriger Genehmigung.
Wer hat Anspruch auf eine ambulante Rehabilitation?
Anspruch besteht, wenn eine medizinische Rehabilitation notwendig ist und die persönlichen sowie versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Entscheidung trifft der zuständige Kostenträger.
Bei welchen Erkrankungen kommt eine ambulante Rehabilitation infrage?
Unter anderem bei:
- Gelenkersatz (Hüfte, Knie, Schulter)
- Rückenoperationen
- Bandscheibenerkrankungen
- Chronischen Rückenbeschwerden
- Arthrose
- Sportverletzungen
- Knochenbrüchen
- Schulteroperationen
- Unfallfolgen
- Erkrankungen des Bewegungsapparates
Die genaue Eignung wird individuell geprüft.
Wie lange dauert eine ambulante Rehabilitation?
In der Regel dauert die Maßnahme drei Wochen. Je nach medizinischer Notwendigkeit kann sie verlängert werden.
Wie läuft ein typischer Reha-Tag ab?
Nach der ärztlichen Aufnahme erhalten Sie einen individuellen Therapieplan. Ihr Tagesprogramm besteht aus verschiedenen Therapieeinheiten mit ausreichenden Pausen. Je nach Therapieplan verbringen Sie mehrere Stunden täglich in unserer Einrichtung.
Muss ich jeden Tag teilnehmen?
Ja. Die Rehabilitation ist eine medizinische Komplexbehandlung und lebt von der regelmäßigen Teilnahme.
Erhalte ich während der Reha Verpflegung?
Ja. Während Ihres Aufenthaltstages erhalten Sie eine Mittagsverpflegung. Je nach Therapieplan stehen außerdem Getränke und Pausen zur Verfügung.
Kann ich während der Reha arbeiten?
Dies hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Während einer medizinischen Rehabilitation besteht häufig Arbeitsunfähigkeit. Einzelheiten besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt und Ihrem Kostenträger.
Gibt es einen Fahrdienst?
Ja. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und der Kostenträger die Fahrkosten übernimmt, kann unser hauseigener Fahrdienst genutzt werden.
Wer hat Anspruch auf den Fahrdienst?
Der Anspruch richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit und den Vorgaben des jeweiligen Kostenträgers. Ob ein Fahrdienst bewilligt wird, wird individuell geprüft.
Wie wird der Fahrdienst organisiert?
Die Fahrten werden durch unsere Mitarbeiter geplant. Sie erhalten rechtzeitig Informationen über Ihre Abholzeiten. Änderungen teilen wir Ihnen selbstverständlich frühzeitig mit.
Kann ich auch selbst zur Reha fahren?
Ja. Viele Patienten reisen mit dem eigenen PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln an. Je nach Kostenträger können Fahrtkosten erstattet werden.
Was muss ich zur ambulanten Rehabilitation mitbringen?
Bitte bringen Sie mit:
- Krankenversichertenkarte
- Ärztliche Unterlagen
- Medikamentenplan
- Aktuelle Bildgebung oder Befunde (falls vorhanden)
- Sportliche und bequeme Kleidung
- Hallenschuhe
- Handtücher
- Eventuell benötigte Hilfsmittel (z. B. Gehstützen)
Kann ich Begleitpersonen mitbringen?
Begleitpersonen können Sie selbstverständlich zur Einrichtung begleiten. Während der Therapien halten sie sich jedoch in der Regel nicht in den Behandlungsbereichen auf.
Was passiert, wenn ich während der Reha krank werde?
Bitte informieren Sie uns umgehend. Gemeinsam mit unserem Ärzteteam wird das weitere Vorgehen abgestimmt.
Kann meine Reha verlängert werden?
Ja. Wenn dies medizinisch notwendig ist, kann beim Kostenträger eine Verlängerung beantragt werden.
Was passiert nach Abschluss der Rehabilitation?
Sie erhalten einen ausführlichen Reha-Entlassungsbericht mit Empfehlungen für die weitere Behandlung. Häufig schließen sich ambulante Therapien oder ein weiterführendes Training an. In Betracht kommt hier für DRV-Versicherte z. B. das IRENA-Programm oder das T-RENA-Programm. Außerdem ist für alle Reha-Patienten im Anschluss der Rehabilitation Reha-Sport, Physiotherapie oder Ergotherapie möglich, um die erreichten Ziele zu verstetigen.
Allgemeine Fragen zur Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP):
Was ist eine EAP?
Ausführliche Informationen zu der EAP finden Sie auf dieser Seite.
Wie läuft eine EAP ab?
Eine EAP wird nach einem Arbeitsunfall vom D-Arzt verordnet. Eine EAP muss immer vorab von der zuständigen BG genehmigt werden. Sofern noch keine Genehmigung vorliegt, werden wir diese bei der BG anfordern. Dazu wird ein Foto der Verordnung benötigt.
Ab dem Genehmigungsdatum muss die EAP innerhalb von sieben Tage begonnen werden.
Der D-Arzt gibt eine Wochenfrequenz auf der Verordnung an z.B. 5x pro Woche, diese Frequenz muss eingehalten werden. Sobald eine Unterbrechung stattfindet, muss dies der BG mitgeteilt werden und ein Zweizeiler angefordert werden, dass die Verordnung weiterhin gültig ist.
Wie können wir sonst noch helfen?
Unser Team hilft Ihnen gerne persönlich weiter. Sollten Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden, sprechen Sie uns einfach an oder kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Alle Kontaktdaten finden Sie hier.
